Autor: Rolf1
Datum: 22.02.07 17:52
Vielen Dank für Eure Infos...und hier die aktuelle "Rechtslage" oder Unrechtslage in Baden-Württemberg...
"Hier der aktuelle Stand der Rechtslage:
Eine Rückfrage beim IM hat ergeben, dass es beim Erlass des IM vom
09.01.2007 bis zur abschließenden Klärung der Frage der Gegenseitigkeit
bleibt. Die rumänische Seite habe es bisher versäumt, Regelungen zu
schaffen, die eine Gegenseitigkeit i.S. des § 12 Abs. 2 StAG ermöglichen.
Rumänien muss sich hierzu erklären.
Man rechne mit einer Lösung bis ca. Mai 2007.
Für die Einbürgerungsbewerber bedeutet dies, dass sie bis auf Weiteres die
Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit nachweisen müssen oder
ihren Einbürgerungsantrag ggf. zurückstellen lassen."
Kann gut sein, dass das theoretisch so stimmt, aber sicherlich nur eine korinthenkackerische, kleinkarierte Paragraphenreiterei ist.
Denn Rumänien erkennt ja schon lange die doppete Staatsangehörigkeit an, hat es aber evtl. nur versäumt, das noch in EU-Recht oder wie auch immer umzusetzen...und dann können die Behörden sich auf diese Problem berufen - wenn sie wollen.
Viele Grüsse
Rolf1
Rolf
|
|