Autor: Kaiser Wilhelm
Datum: 05.02.07 16:22
Aussiedler von vor 1990 haben möglicherweise doppelte Staatsangehörigkeit und wissen es nicht. Dürfte kein Problem sein, sollte die "alte" Staatsangehörigkeit nicht "aktiv" beibehalten worden sein (regelmäßig Pass erneuert, gewählt usw.)
(Spät)Aussiedler nach dem "neueren" Gesetz (von 1999 glaub' ich), haben die dt. Staatsangehörigkeit ohne Antrag erhalten, daher ist die doppelte Staatsangehörigkeit kein Problem, da man die "alte" normalerweise abglegen müßte.
Was die Türken verbockt haben war, nach dem Ablegen der türkischen und Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, die türkische nochmals zu beantragen, wodurch man natürlich die deutsche verliert.
Mit anderen Worten, solange man nicht aktiv die rumänische beantragt hat, nachdem man die deutsche erhalten hat, besteht kein Problem.
natürlich IANAL.
|
|