Autor: c-wolf
Datum: 05.02.07 15:32
Vorsicht
In letzten Wochen sieht es so aus, dass die Besitzer einer doppelten Staatsangehoerigkeit die Gefahr laufen, die deutsche Staatsangehoerigkeit zu verlieren, wenn sie die alte Staatsangehoerigkeit beanspruchen. Soweit ich weiss, hat folgendes Sachverhalt fuer Schlagzeilen gesorgt:
ein in D lebende Tuerke mit doppelte Staatsangehoerigkeit hat sein tuerk. Personalausweis beantragt, daraufhin wurde ihn die deut. Staatsangehoerigkeit entzogen. Den Schluss kenne ich noch 100%, ueber den Kontext bin ich mir nicht 100% sicher, aber dennoch, ich als Ro-De bin damit lieber vorsichtig.
Nach dem Gesetz ist ist das ok. denn es heisst nur, dass man in Falle der Verlust der Staatsanehoerigkeit nicht staatlos bleiben darf (Grundgesetz), was im Falle der doppelten Staatsangehoerigkeit nicht der Fall ist, also gesetz. ist der oben beschr. Vorgang auch moeglich.
Ggf. ein Anwalt konsultieren.
gruesse
c-wolf
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