Autor: manfred1965
Datum: 10.11.06 20:30
wenn man deine Freundin hier erwischt, nach Ablauf der 90 Tage, kommt es darauf an, wie lange sie darüber ist. Wegen 1 oder 2 Wochen wird sicher niemand was sagen, sie wird lediglich höflichst aufgefordert, das Land zu verlassen, aber sollte sie schon ein Monat oder länger illegal sein, wirds sicher kritisch. Sie wird mit einer Abschiebung rechnen müssen, außerdem mit einer Sperre, eventuell bis zu einem Jahr. Da stelle ich mir immer die Frage, ob es sich auszahlt, den sollte deine Freundin ernsthaft krank werden, oder einen Unfall haben, sei es auch nur eine normale Kontrolle, wenn dabei festgestellt wird, das sie kein Aufenthaltsrecht hat, wird sie kostenpflichtig abgeschoben und du mußt unter Umständen mit Gefängnis rechnen! Ist es das wirklich wert???
Was das mit den 90 Tagen Aufenthalt ab 01.01.2007 anbelangt, so gilt das nur noch für Touristen, wenn deine Freundin legal bei dir gemeldet ist, genießt sie Niederlassungsfreiheit, muß allerdings vor Ablauf der 3 Monate ihren Aufenthalt verlängern. Das kannst du da machen, wo du das mit dem Meldezettel erledigt hast, Gemeinde, Polizei, usw. Das sollte allerdings auch der Rennkuckuck wissen, nachdem er die 90 Tage Regelung auch auf der Titelseite angeführt hat. Also Männer, laßt euch nicht verunsichern, es gilt ab nächstes Jahr für eure Freundinnen Niederlassungsfreiheit!!!
|
|