Autor: micha 24
Datum: 16.06.06 11:26
hallo erstmal,
echt super das es so ein informatives forum gibt, mit soviel aktiven menschen die helfen.
unsere frage ist :
wie kann meine freundin mit mir nach deutschland einreisen und auch bleiben. sie war in deutschland knapp 3 jahre, und hat dort geheiratet. nun lebt sie in trennung und ist mit mir nach rumänien gezogen. die scheidung steht noch aus. ihr mann verweigert ihr jegliche hilfe zum wiedereinbürgern. aufgrunddessen haben wir folgendes an die deutsche botschaft berlin gesendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist --------------------, am --------------in Bukarest Rumänien. Ich habe in Rumänien meine Ausbildung 1998 als Buchhalter abgeschlossen. Im Jahre 2002 bin ich über eine Kontaktanzeige mit einem Deutschen Mann in Verbindung getreten und wir haben uns sehr gut verstanden und wollten uns treffen. Nach längerer Zeit haben wir beschlossen zu heiraten und ich sollte zu ihm nach Deutschland kommen, da er dort Geschäftsmann ist und mir auch Sicherheit und Arbeit geben kann. Wir haben dann in Dachau gewohnt und dort habe ich mich auch angemeldet. Ich bekam einen befristeten Aufenthaltstitel mit folgender Bemerkung:
„Die Auflage der durch das Landratsamt Dachau am 27.01.2004 erteilten, bis 09.03.2006 befristeten Aufenthaltsgenehmigung wird wie folgt geändert: Die Passinhaberin führt den Ehenamen Müller. Erwerbstätigkeit gestattet.“
In München habe ich an der Universität Die Deutsche Sprache als zweite Muttersprache erlernt. Diese Kurse dienten für mich zur Integration Deutschland und ich habe es privat bezahlt.
Wir haben am 01.03.2003 geheiratet und sind später, Dezember 2004 nach Bayreuth gezogen, aufgrund beruflicher Verbesserung meines Mannes. Da mein Mann viel auf Geschäftsreisen war und ich meinen Bildungsweg verbessern wollte beantragte ich eine Zeugnissahnerkennung für Ausländer. Dieser Antrag wurde vom Kultusministerium Freistaat Bayern (München) anerkannt. Bewertung : „Nachweis der Qualifikation für ein Studium an den Universitäten; freie Wahl der Studienfächer.
Alle nötigen Papier zur Bestätigung kann ich Ihnen per Fax oder Post senden.
Mein Ehemann war allerdings nicht dafür, dass ich zur Universität gehe, da ich in seiner Firma gebraucht werde.
Im Jahre 2005 ist es in unserer Ehe zu Problemen gekommen und wir trennten uns. Da mein Ehemann mir keine Unterstützung gab, musste ich leider Deutschland verlassen um Arbeit Wohnung und meine Existenz zu sichern.
Nun bin ich hier wieder in meinem Heimatort und muss feststellen dass es hier mir leider nicht möglich ist meinen Lebensunterhalt zu sichern. Ich möchte deswegen wieder nach Deutschland gehen und dort Studieren oder arbeiten. Über die Problematik in Deutschland mit den Zuwanderern bin ich vertraut und hoffe dass mein Gesuch bei Ihnen ein offenes Ohr findet. Ich möchte nach Deutschland um auch dort ein vollwertiges und voll Integriertes Leben zu führen.
Mein Ehemann ist mir nicht gewillt zu helfen und wir müssen auch noch über die eventuelle Scheidung reden. Im Moment beziehe ich meinen Lebensunterhalt von Gelegenheitsjobs als Buchhalterin, da der Arbeitsmarkt hier sehr begrenzt ist. Ich verdiene hier 280 € Netto, davon muss ich 200 € Miete und 40 € für Nebenkosten zahlen. Also bleiben mir 40 € zum Leben.
Nun habe ich mich informiert und gelesen das es mehrere Möglichkeiten gibt eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, und habe folgende Texte gefunden. Auch habe ich gelesen es gibt ein Studentenvisum.
-Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 AufenthG)
-Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG).
Nun ist meine Bitte an Sie sich meinem Fall anzunehmen und hoffe auf eine positive Antwort, und verbleibe
Hochachtungsvoll
Sonntag, 21. Mai 2006
wer kann uns bitte weiterhelfen.
lg micha
...seien sie mit sich identisch
Nachricht bearbeitet (17.06.06 07:38)
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