Autor: diefanz
Datum: 20.04.06 12:27
Hallo,
ich habe mal eine Mail an die Deutsche Botschaft in Rumänien geschickt. Unter anderem habe ich nachgefragt, ob man seine rumänische Verlobte nach § 27 Abs. 1 AufenthG nach Deutschland holen holen kann. Folgendes bekam ich zu Antwort:
Zitieren:
.... Im Ausländerrecht gelten Verlobte nicht als Familienangehörige, wie sich aus
§ 28 Abs. 1 AufenthG ergibt:
"Die Aufenthaltserlaubnis ist .... 1. dem ausländischen Ehegatten . 2. dem
minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen ...., 3. ..... zu erteilen."
Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung, das heißt, weitere
Personen können den Schutz von Art. 6 GG von EHE (für Ehepartner) und
FAMILIE (für Kinder) nicht in Anspruch nehmen.
Ein längerfristiges Visum für Ihre Verlobte zum Zwecke des Zusammenlebens
kann daher erst beantragt werden, wenn der Termin für die Eheschließung
feststeht. ....
Hoffe ich konnte dir helfen.
mfg
|
|