Autor: Rolo
Datum: 17.05.02 09:10
Hallo,
ich habe mich noch beim Auswärtigen Amt erkundigt, die schickten mir auf die unten angeführte Anfrage folgende Antwort:
MEINE ANFRAGE:
Text: EINREISE VON RUMÄNISCHEN STAATSBÜRGERN ZUM BESUCHSZWECK PER EIGENEM PKW
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zur Einreise von rumänischen Staatsbürgern ist ja meiner Information nach kein Visum und keine Einladung mehr nötig, wenn der Einreisende genug Geld vorweisen kann, eine Krankenversicherung hat und ein Rückfahrticket (Bus, Bahn, Flugzeug) hat.
Wie ist das aber, wenn der Urlaubswillige mit dem eingenen PKW kommen möchte? Er kann ja logischerweise kein Rückfahrticket vorweisen... Wie kann / muss er beweisen, dass er wieder ausreisen wird?
Welche weiteren besonderen Regeln sind noch zu beachten?
Zur Tages-Mindestsumme: Gilt die pro erwachsene Person oder müssen Babys und Kleinkinder auch Geld mitführen?
An wen kann sich der Urlauber wenden, wenn er an der EU-Aussengrenze steht und der Zöllner die geltenden Bestimmungen ignoriert? Ich habe gehört, dass es immer wieder zu Problemen kommt, weil Zöllner verlangen, dass genügend Geld UND eine Einladung vorgelegt wird.
Vielen Dank im voraus für Ihre Information!
MfG
DIE ANTWORT VOM AUSWÄRTIGEN AMT:
AUSWAERTIGES AMT
Bürgerservice
Gz.: 040-209.06/2
(bei Antwort bitte angeben)
Betreff: Einreise rumänischer Staatsangehöriger
Bezug: Ihre anliegende Nachricht
Sehr geehrter Herr,
wie alle anderen ohne Visa einreisenden ausländischen Bürger müssen ab Anfang 2002 Rumänen bei der Einreise auf Nachfrage gegenüber dem Bundesgrenzschutz ihren Reisezweck und ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des Aufenthalts nachweisen können.
In den Anlagen zu den konsularischen Instruktionen zum Schengener Abkommen ist festgehalten, dass Richtsätze für das Kontrollpersonal nicht bestehen . In der Praxis wird im Regelfall ein Tagesbetrag von rund 25.- Euro pro Person (auch Minderjährige, für Kleinkinder mit angemessenm Abschlag) zugrundegelegt. Außerdem müssen Tickets für die Rückreise vorhanden oder entsprechende Mittel verfügbar sein. Die Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug ist selbstverständlich grundsätzlich möglich.
Allerdings soll dem Ausländer vor Einreiseverweigerung Gelegenheit gegeben werden, die für den Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen finanziellen Mittel auf legale Weise in angemessener Zeit beizubringen, z.B. durch :
*
eine Bankbürgschaft eines deutschen Geldinstituts
*
eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Gastgebers
*
telegrafische Geldanweisung
* Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei der für den Aufenthalt zuständigen Ausländerbehörde
Jede für Deutschland gültige Krankenversicherung ist ausreichend, diese kann entweden in Rumänien oder in Deutschland erworben worden sein. Eine Verpflichtungserklärung wird nicht mehr erforderlich, ihre Mitnahme schadet aber keinesfalls. Bei privaten Besuchsreisen ist auch ein zusätzliches formloses Einladungsschreiben sinnvoll.
Mit freundlichen Gruessen,
i.A.
Johannes Moosburner
Informationen über den Bürgerservice finden Sie hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice
----------------------------------------------------------------------------------------------- Auswaertiges Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin, Deutschland
Tel. (+49)-1888 17-44444 oder (+49) (0)30-5000-2000, Fax (+49)-1888 17-51000 mailto:buergerservice@auswaertiges-amt.de
Vielleicht helfen diese Infos jemanden (wenn ich dies auch bezweifele)
Gruss, Rolf
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