Autor: Günther
Datum: 14.04.04 15:03
Hallo,
die Doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nicht in D (ausnahmen bestätigen die Regel, z.B. Aussiedler oder Kinder aus binationalen Ehen)
Daher ist es sehr wohl möglich, die Staatsbürgerschaft zu verlieren, wenn man z.B. eine Andere beantragt. In der Regel muss man aber erst aus der Staatsbürgerschaft "entlassen" werden und deshalb glaube ich nicht, dass bereits der Verlust der Staatsbürgerschaft eingetreten ist, nur weil man seinen Pass verlängern ließ. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Behördne in D demnächst ein Schreiben zukommen lassen, wo du aufgefordert wirst, einer der Staatsbürgerschaften abzulegen, bzw. Gründe für die Doppelte Staatsbürgerschaft wissen möchten.
Also mal Abwarten.
Gruß
Günther
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