Autor: helmadler
Datum: 08.06.08 17:00
Wie, was ? Aufenthaltserlaubnis ?
Die gibt es nicht mehr. Nach drei Monaten bekommst Du, bzw. Sie, eine Freizügigkeitsbescheinigung bei der Ausländerbehörde.
Grundsätzlich gilt: Rumänien = EU Osterweiterung II, das heißt freie Wohnsitznahme und Verweildauer überall in den europäischen Staaten. Ausnahmen gibt es nur beim arbeitsrechtlichem, als Arbeitnehmer, und auch als Unternehmer/Arbeitgeber.
Infos suchen im Google unter: Freizügigkeitsgesetz/EU ( FreizügG/EU )
arbeitsrechtlich: Arbeitsgenehmigungsverordnung ( ArGV )
Manchmal bin ich der Meinung, an viele ist das neue EU-Freizügigkeitsgesetz noch nicht herangetragen worden, das seit 2008 Gültigkeit besitzt, und die Ausländerbehörden machen was sie wollen.
Such bitte die Gesetze, da steht alles drin, was Du wissen musst !
Grüße
Helmadler
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