Autor: c-wolf
Datum: 07.06.08 11:41
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meine freundin ist seit ca. 2 monaten bei mir
ich mach mir sorgen wegen dem aufenthalt nach dem 3. monat
Würde ich nicht, nach dem Beitritt sollte sich auch RO auf das Freizügigkeitsrecht berufen können.
Nach FreizügG/EU §2.4 :
"Unionsbürger bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels."
http://www.aufenthaltstitel.de/freizuegigkeitsgeu.html
Eine Anmleldung bei EMA (Einwohnermeldeamt) sollte eigentlich innert 3 Tagen erfolgen, glaube aber kaum, dass man mit der Nase darauf gestossen wird.
Die KV sollte im Heimatland entsprechend abgeschlossen werden. Siehe dazu auch Info des Auswärtigen Amtes:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf_Dateien/Merkblaetter/UrlaubDeutschland/merkb_urlaub_Deutschland.pdf
Ich glaube, Gründe auszureisen wären strafrechtliche Verstöße.
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ich will hier auch nix illegales machen aber ist es schwer jetzt ihr eine erlaubiss zu holen??
Eine Erlaubnis für was? Die Sache mit dem Aufenthalt sollte ja über das obige Abschnitt bereits geklärt sein.
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welchen grund müssten meine freundin bei der Ausländerbehörde sagen das sie ohne probleme eine weitere längere aufenthaltserlaubis bekommen kann
Gar keine weil eine solche nicht benötigt wird. Dennoch empfehle ich aus polizeilichen Gründen eine Anmeldung bei der EMA.
Abgesenen davon, gibt es kein Patent was man bei der AuslBeh. sagen _soll_ , man sollte schon ehrlich sein, wäre unklug die Behörde anzulügen zumal die AuslBeh. auch sehr nachsichtig sein kann wenn sie sich verar***t fühlt.
Ferner wird für eine beabsichtigte Daueraufenthalt ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verlangt, daher empfehle ich deiner Freundin dem Besuch eines Integrationskurses bis mindestens Stufe B1.
Also viel Glück.
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
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