Autor: Katja75
Datum: 09.01.08 15:39
Hallo Ihr Beiden,
nach 8 Jahren hat Deine Frau einen eigenen Anspruch auf Einbürgerung, der nicht an eine Ehe mit einem Deutschen gebunden ist. Ich bin mit meinem Mann 12 Jahre verheiratet und er brauchte keinen Sprachtest machen. Die zuständige Sachbearbeiterin bei unserem Landratsamt hat sich in einem Gespräch davon überzeugt, dass er ausreichend der deutschen Sprache mächtig ist. Lediglich den obligatorischen Lebenslauf auf deutsch musste er schreiben und den ganzen Papierkram, wie Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag sowohl von ihm als auch von mir, in Kopie mitnehmen. Lasst Euch am besten auf Eurem zuständigen Landratsamt beraten.
Liebe Grüße
Katja
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