Autor: curule
Datum: 23.06.07 15:42
Hallo erstmal,
so direkt weiterhelfen kann ich Ihnen, glaub ich nicht, aber als ich in 1999 den bereits vorhandenen Sohn meiner damaligen Ehefrau, im alter von damals 6 Jahren, mit nach Deutschland holen wollte, mußte der leibliche Vater eine "Einverständnis-Erklärung" abgeben (hat er auch getan).
Da Ihre Töchter aber die dt. Staatsbürgerschaft besitzen, denke ich mal wird das nicht nötig sein...
Der Vorteil von Intelligenz ist, man kann sich Dumm stellen..! Das Gegenteil ist schon schwieriger...!
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