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 Re: aufenthalt in D
Autor: Günther 
Datum: 02.06.03 13:59

Hallo Josef,

da bist du ganz schön in der Zwickmühle !
Gehe sofort auf Dein zuständiges Standesamt und mache eine Vaterschaftsanerkennung. Damit bekommt das noch ungeborene Kind den Status eines Deutschen. Vor dem Standesbeamten kannst Du auch sofort Deinen Willen bekunden, dass Du diese Frau, nach der Scheidung mit Deiner Ex, heiraten wirst. Manche Ausländerbehörden reagieren positiv darauf. Ausserdem würde Deine Freundin u. U. nach der Geburt früher wieder ein Visum bekommen, sollte sie wirklich ausreisen müssen.

Hast du die Beurkundung (weiß leider nicht wie lange es dauert) solltest Du sofort zur Ausländerbehörde gehen und einen Aufenthaltstitel für die Mutter Deines Kindes benatragen. Notfalls musst du das gegebenenfalls mit Unterstützung eines Anwaltes tun :-(. (Niemand schiebt mein Kind nach Rumänien ab !!!)

Ist Deine Freundin hoch schwanger und ein Artzt bestätigt Euch, dass er um Leben von Mutter und Kind fürchtet, sollte sie die Reise antreten, muss die Ausländerbehörde eine Verlängerung des Aufenthaltes zustimmen.

Im wievielten Monat ist sie denn schwanger ? Ihr ist wirklich sehr schlecht und ihr Kreislauf ist kaum zu stabilisieren, oder ??? ;-)

Du solltes auf alle Fälle eine Versicherung für Deine Freundin abschließen. Bei der Allianz oder beim ADAC. Leider bin ich kein Versicherungsfachmann, der Sagen kann, ob Du dann die Schwangerschaft angeben musst. Schwanger ist aber nicht krank, oder ? !!! Schlimmstenfalls wirst Du das Krankenhaus zahlen müssen, aber ich denke, dass das momentan deine kleinste Sorge sein soll !

Wenn alle Stricke reissen, solltest Du auf jeden Fall den Aufenthaltszeitraum (3 Monate) einhalten. Solltet Ihr das nicht tun, wird es nur noch schlimmer !!! Dann droht ggf. Sicherungs- bzw. Abschiebehaft. Außerdem verliert Deine Freundin die Möglichkeit weiterer Einreisen für lange Zeit, oder ist nur mit sehr viel Mühe wieder zu bekommen.

(§ 57 AuslG)
In den folgenden Fällen ist grundsätzlich von einem Antrag auf Abschiebungshaft abzusehen:

2.2.1 Schwangere (ab der 29. Woche) und stillende Frauen. Bei einer Schwangerschaft bis zur 12. und ab der 21. Woche ist die Haftfähigkeit in jedem Einzelfall durch eine ärztliche Person, vornehmlich durch eine Ärztin, feststellen zu lassen
.


Alternativ kannst Du ja mit Deiner Freundin dann mit nach Rumänien gehen und dort die Vaterschaft anerkennen. Das Kind hat damit auch gleich die rumänische Staatbürgerschaft und eine rum. Geburtsurkunde. Dann geht der Weg eben über das deutsche Konsulat. Außerdem brauchst Du Dir dann auch keine Sorgen wegen der Krankenhauskosten machen. Deine Freundin müsste dort ja versichert sein. ???

Wie lange darf Deine Freundin denn noch bleiben ?

Gruß
Günther

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 aufenthalt in D  Neu  
josef 02.06.03 07:43
 Re: aufenthalt in D  Neu  
Günther 02.06.03 13:59
 Re: aufenthalt in D  Neu  
josef 02.06.03 23:21


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