Autor: Staatsbürger Nr. 1
Datum: 23.02.07 22:02
Sehr hilfreich dein Beitrag! Vielen Dank erstmal.
Ich möchte gerne auch mein Fall schildern:
Ich lebe im schönen Land Bayern (Landkreis München) und habe am "eigenen Leib"
die ganze Macht des Staattes gespürt (JA OK ist nur ne Floskel)
Habe auch Post bekommen, juhu dachte ich mir, Endlich ....
Hat ja schon lange genug gedauert (genau vor 1 Jahr Antrag auf "Entlassung" gestellt,
mind. 6 mal zum Konsulat gefahren (Gott sei Dank wohne ich München)
aber NEIN ---- Bla bla sülz ........
Deinen Gedanken wieso so ein Aufwand mit Einschreiber usw... getrieben wird kann ich absolut nur Teilen! - Verstehe ich auch nicht!
Bis dato haben die ja nur schön passiv die Kohle eingesteckt, sonst eher einen noch schickaniert, sonst nix! Natürlich "BMI Homepage" nachgeschaut, wunderbar - eindeutig, auf zu meinem Landratsamt Beraterin des Vertrauens, OK Einbürgerungsurkunde her...
Haaaaa was für ein Gesetz, "kenn i it" - so schön kann bayrisch sein
Ahhh moment, wie? Sie kennen es wirklich nicht? - da steht's doch (Ausdruck natürlich mitgenommen)
Aha - "da woas ma von nix" - "Super und wer was da wos?- war meine Frage,
"Tja, ich kann Ehne do koa Antwort geba", "tja ist de Chef do" - habe ich dann gefragt -
oder wenns ist wende ich mich ja gerne zu der höheren Instanz, Irgendjemand wird mir was sagen können. Ich hab keine Lust und vor allem kein Geduld mehr.
Ja OK ich sollte die Regierung von Oberbayern kontaktieren. Gesagt - getan!!!
Angerufen, natürlich überbezahlte Beamtin -"da woas i von nix" - ja und der Chef?, "ja der spricht"
Ich sollte doch später einmal versuchen. OK nach 5 mal hab ich's aufgegenen und eine E-Mail aufgesetzt! Die Antwort kam überaschend schnell am nächsten Vormittag schon:
Konsessenz: NIX GENAUES
Aber hier die wichtigen Eckpfeiler:
§ 12 Abs. 2 ...bla bla bla... sülz
Die Überprüfung in Bezug auf Rumänien, das erst seit 01.01. diesen Jahres der EU angehört,
wurde rechtzeitig eingeleitet und läuft noch. Eine für alle Einbürgerungsbehörden verbindliche Feststellung der Gegenseitigkeit mit Rumänien liegt noch nicht vor. Bis dahin ist eine Einbürgerung rumänischer Staatsangehöriger unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht möglich. Ein genauer Zeitpunkt, wann die Überprüfung abgeschlossen sein wird, ist noch nicht bekannt.
OK dachte ich mir, dann warten wir mal ab. Wichtiger war mir natürlich die Frage: Was tun?
Über die Vorteile, und Nachteile nachgedacht! Und zum Entschluss gekommen:
Wieso tuts du dir den Scheiss noch an! Andererseits was ist mit der Kohle?
615,00 hart verdiente € 's, kriegst du Sie wieder?
Auf zum Konsulat (ich wohne ja schliesslich in München)
B A N I ??? - > Nu se poae ....OK ..... Multumesc ..... Atuncea N U !!!
Wieso tust du dir dein Scheiss an, um kurz vorm Ziel aufzugeben?????!!!!!!!
Meine Entscheidung stand ja schon vor einem Jahr fest, bei der Antragstellung,
die Verunsicherungstaktik sollen die sich sonstwo hinstecken ....
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