Autor: Rolf1
Datum: 23.02.07 18:31
Wir hatten uns an die EU-Beschwerdestelle SOVIT gewandt, um etwas Licht ins dunkel zu bringen. Die Leute haben sich auch bemüht, sind aber nicht wirklich viel weiter gekommen. Vielleicht interessiert dies auch den ein oder anderen im Forum.
Hier die Antwort:
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vielen Dank, dass Sie sich an SOLVIT gewandt haben.
Nach sorgfältiger Prüfung der von Ihnen übersandten Unterlagen haben wir uns an das Bundesministerium der Inneren (BMI) mit der Bitte um fachliche Einschätzung gewandt. Das BMI hat uns zwischenzeitlich mitgeteilt, mit Schreiben vom 19. Dezember 2006 seien die Innenministerien bzw. Senatsverwaltungen für Inneres der Länder informiert worden, dass im Verhältnis zu Rumänien ab dessen EU-Beitritt am 1. Januar 2007 das Gegenseitigkeitserfordernis nach § 12 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erfüllt sei und rumänische Staatsangehörige somit ab diesem Zeitpunkt generell unter Fortbestehen ihrer rumänischen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden könnten. Das Gegenseitigkeitserfordernis iSv § 12 Abs. 2 StAG bedeutet, dass nach nationalem deutschen Recht von Unionsbürgern ausnahmsweise nicht verlangt wird, vor der Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn der andere EU-Mitgliedstaat im Gegenzug bei Einbürgerung von Deutschen ebenso verfährt.
Unsere Rückfrage bei dem Innenministerium von Baden-Württemberg, das die Rechtsaufsicht über das Landratsamt Rottweil ausübt, hat ergeben, dass bei den Ländern Bayern und Baden-Württemberg Zweifel entstanden sind, ob von Rumänien das Gegenseitigkeitserfordernis erfüllt wird. Deshalb haben diese Länder bei den zuständigen rumänischen Behörden um einen Sachstandsbericht gebeten und bis zum Eingang desselben die Bearbeitung entsprechender Einbürgerungsersuchen ausgesetzt. Bislang ist leider noch kein entsprechender Bericht eingegangen. Nach Einschätzung des Innenministeriums von Baden-Württemberg soll eine abschließende Klärung der Sachlage jedoch innerhalb der nächsten drei bis vier Monate erfolgen.
Da das Staatsangehörigkeitsrecht nicht auf europäischer Ebene harmonisiert ist, sondern nach wie vor von jedem EU-Mitgliedstaat in eigener Verantwortung geregelt wird, verstößt das Innenministerium von Baden-Württemberg vorliegend nicht gegen Europarecht. SOLVIT kann deshalb in diesem Zusammenhang leider nicht weiter tätig werden.
Ich bitte um Ihr Verständnis und bedauere, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
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SOLVIT Deutschland
Ganz verstehe ich das trotzdem noch nicht, was da noch unklar sein soll, denn Rumänien hat ja schon immer (?) oder schon lange die doppelte Staatsangehörigkeit anerkannt und das weiss eigentlich auch das "IM" = Innenministerium Baden Württemberg.
Viele Grüsse
Rolf1
Rolf
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