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 Re: Meldepflicht bei längerfristigem Aufenthalt
Autor: hwf 
Datum: 31.01.07 18:49

Hallo Stef,

das was Du geschrieben hast bezieht sich offenbar auf Rumänen, die sich in D aufhalten und (gegenüber den deutschen Behörden) einen Nachweis haben wollen, dass sie vor Ablauf der 90 Tage aus D ausgereist und neu eingereist sind.

Wenn ein EU-Bürger sein eigenes Land verlässt und in der EU oder im EWR umherreist, ist es den Behörden seines Heimatlandes egal, wie lange er sich in welchem der Länder aufgehalten hat. Nur dem jeweiligen Aufenthaltsland ist es (zumindest auf dem Papier) nicht egal. Da muss er nach spätestens 90 Tagen einmal kurz die Landesgrenze überschreiten, und kann sofort zurückkommen. Insofern ist es zumindest aus rumänischer Sicht unerheblich, ob Liechtenstein als Schengenland betrachtet wird oder nicht.

Was macht denn z.B. ein Deutscher der sich bei seiner spanischen Freundin in Madrid aufhält, wo er offiziell auch nur 90 Tage am Stück bleiben darf? Woher nimmt der einen Stempel, der beweist, dass er Spanien kurz verlassen hat. Stempel in den Pass bekommt man in der EU nirgends. Erstens braucht man nur den Personalausweis, zweitens gibts immer weniger Grenzkontrollen.

Bei meiner Frage geht es konkret um den Fall Deutsche(r) in RO. Hier genügt es, wie anderswo auch, kurz in eines der Nachbarländer auszureisen, z.B. nach Ungarn oder Bulgarien.

Nach wie vor ist die Frage offen, wer anhand von Personalausweisen nachvollziehen will, ob jemand, hier im speziellen Fall die rumänische, bzw. ganz allgemein eine beliebige EU-Binnengrenze innerhalb der 90-Tage-Frist überschritten hat, bzw. wie man jemandem nachweisen kann, dass er sich länger als die erlaubten 90 Tage in einem Land aufgehalten hat. Von einem Informationssystem, das Ein-/Ausreisen registriert, habe ich noch nie gehört.

Gruss hwf



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