Autor: RA Gustav Hamlescher
Datum: 11.05.04 20:32
Hallo,
möchte ein bisschen Licht ins Dunkle bringen, da ich auf dem Gebiet in D und RO tätig bin.
Personen, die nicht rum. Staatsangehörige sind, können derzeit in RO kein Eigentum an Grund und Boden erwerben(ob Kauf, Schenkung oder Erbschaft). Das gilt aber nur für Grundstücke, nicht für die Immobilie (Haus oder Wohnung).
Als Deutscher kann ich somit eine Immobilie kaufen, geschenkt bekommen oder erben, und werde Eigentümer nur des Gebäudes oder Gebäudeteils. Aber auch hier gibt es in RO unterschiedliche Meinungen und Anwendungen. Man kann somit auch ins Grundbuch eingetragen werden. An dem dazugehörigen Grundstück erwirbt man aber kein Eigentum (also kann man darüber auch nicht verfügen=verkaufen u.a.), sondern ein dauerndes Nutzungsrecht.
Erst ab dem Beitritt in die EU sollen auch Ausländer Grund und Boden erwerben können, so sieht es die neue Verfassung vor (Art. 41).
Als Ausländer kann man aber eine GmbH (S.R.L.) gründen und diese darf den Grund und auch das Haus kaufen. Eine GmbH kann man mit einem Mindeststammkapital von 2 Mio Lei (50 EURO!!!!) gründen, die Gründungskosten können sich auf bis zu 1000 Euro belaufen (wenn man einen Anwalt oder Notar damit beauftragt). Wer Zeit hat kann es auch selber machen. In D braucht man zur Gründung einer GMBH EURO 25.000,-.
Für eine Immobilie lohnt es sich kaum, da man als GmbH in RO ebenfalls Steuererklärungen abgeben muss (Umsatzsteuer, Bilanz, Einnahmen - Überschuss-Rechnung u.a., wozu man dann wieder einen Buchhalter und Steuerberater bracht.
Mein Referat ist zu Ende.....
Gustav
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