Autor: hwf
Datum: 12.11.09 22:57
Das stimmt so nicht ganz, bzw. ist zumindest unklar ausgedrückt.
Man kann sich in einem beliebigen der 27 EU-Länder anmelden, und kann dann dort unbeschränkt bleiben, aber in den anderen 26 Ländern darf man sich maximal 90 Tage am Stück aufhalten. Danach muss man das Land verlassen, kann aber sofort zurückkehren, und wiederum 90 Tage bleiben, und das kann man beliebig oft wiederholen.
Da aber Grenzübertritte nirgends mehr dokumentiert werden, kann die Einhaltung dieser Vorschrift normalerweise auch nicht nachgeprüft werden. Ihre praktische Bedeutung dürfte sehr gering sein.
Lediglich bei Staaten wie Malta oder Zypern, die man nur auf dem Luft- oder Seeweg erreicht, wäre noch eine Überprüfung denkbar durch Vorweisen eines Flug- oder Schiffstickets.
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