Autor: cocosound
Datum: 07.11.07 08:40
Hallo Spawn,
ja es ist möglich, dein Freund müsste erst hier in Deutschland auf dem zuständigen Landradsamt oder Rathaus, mit einem gültigen Wohnsitz, angemeldet sein. Nach drei Monate Aufenthalt ( Anmeldung ) kann der Arbeitgeber bei dem zuständigen Arbeitsamt, eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Arbeitserlaubnis wird für ein Jahr ausgestellt und wir um ein weiteres Jahr verlängert, bis zum 01.01 2011, dann tritt das EU Recht ein wo sich jeder Niederlassen, Arbeiten und sogar Selbstständig machen kann.
Für weiter fragen stehe ich jedem gerne zur verfügung
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