Autor: Heron Invictus
Datum: 20.10.05 16:40
Zur Info:
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - korrekte Bezeichnung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in seinem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass z.B. Einkünfte eines Bürgers, der in einem Staat seinen Wohnsitz hat und aus dem anderen Staat Einkünfte bezieht, in beiden Staaten besteuert werden.
Also laut Doppelbesteuerungsabkommen ist nur einmal Steuer fällig!
Greetz
H_I
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