Autor: Nichtdanichtdort
Datum: 14.05.08 11:26
Hallo Miracle
Pass mal auf. Gemeinsames Gut erworben in der Ehe,gehört beiden Ehepartnern.Wenn Du diese Immobilien schon vor der Eheschließung,hattest,allein auf deinen Namen eingetragen im Grundbuch,hat dein Ehemann keine Ansprüche.Außer,du hast den Fehler begangen,ihn nachträglich ins Grundbuch einzutragen,was trotzdem nicht gravierend ist.Hauptsache er steht in keinem Kaufvertrag.Im Falle einer Überschreibung die du bekommen hättest,oder eine Erbschaft ,in der Ehe,dann hättest Du einen
,,Act de partaj" machen sollen bei einem Notar.Noch besser,vorsorglich,hättest du das vor der Eheschließung machen sollen,sozusagen,man weis ja nie......
Was ich nicht verstehe,eine in D. geschlossene Ehe wird auch nach deutschem Recht geschieden.Wozu mischen sich da die rum. Behörden ein,du mußt deine Scheidungsurkunde in Ro. in eine internationale Urkunde umschreiben lassen.Ich habe auch hier geheiratet,einen Deutschen,habe auch Eigentum in Ro,
aber mein Mann hat damit nichts zu tun.Es wurde vor der Eheschließung erworben.Ausserdem,habe ich nicht in Ro geheiratet,also betreffen mich auch nicht die rumänische Gesetze.
Mein Rat ist,such dir einen guten Anwalt in Ro und kläre die ganze Sache,denn irgendwas stimmt da nicht ,soweit ich informiert bin kann sich an den Gesetzen nicht viel geändert haben.Ich hatte auch eine Scheidung hinter mir in Ro,deshalb schreibe ich Dir auch. Wie gesagt,laß Dich von einem rum.Anwalt oder Notar beraten.
MfG
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