Autor: cai
Datum: 03.05.13 03:11
@Alexandruu
Mit der Aussage
Zitat:
"Ich habe dann deine Adresse und werde auch entsprechende Schritte einleiten."
Erfüllst du gleich den nächsten Tatbestand von Bedrohung. Ahso du kennst dann meine Adresse und kommst dann mit deinem grossen Bruder vorbei? D hat aber auch für alles ein Gesetz:
§ 241 StGB:
Bedrohung ist ein Gefährdungsdelikt, mit dem das Begehen eines Verbrechens gegen eine Person oder einem der Person Nahestehenden angedroht wird. Hierbei reicht es aus, dass die Bedrohung vorgetäuscht wird. Es ist in diesem Fall von erheblicher Bedeutung, dass es sich um eine ernstliche Drohung handelt, ob der Bedrohte diese ernst nimmt, ist hierbei unerheblich. Die Bedrohung ist ein Straftatbestand, der im deutschen Strafgesetzbuch in § 241 StGB geregelt ist.
Du kannst ruhig deine Beiträge löschen, bei mir sind sie ausgedruckt und IP-Adressen speichert rennkuckuck.
Beschimpfen, Bedrohen, Beleidigen ist genau die Mentalität die ich von irgendwoher kenne. Nach deinem Namen zu urteilen, kommst du wohl von da.
Steh zu deiner Tat, Entschuldige dich, oder lass deine Beschimpfungen stehen und sei ein Mann.
Jeder ist für sein Tun verantwortlich und muss mit den Konsequenzen leben.
Genau so hätte ich damit gelebt und die Strafzettel bezahlt, wenn die nach D gekommen wären.
Es war ein Experiment, deren Kosten ich getragen hätte und deren Konsequenzen ich in Kauf genommen habe. Ich stehe zu meinen Taten und ziehe nicht den Schwanz ein.
Nachricht bearbeitet (03.05.13 03:19)
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