Autor: cai
Datum: 02.05.13 16:38
@Alexandruu
Ich drohe dir nicht, sondern fordere eine Entschuldigung und mache dich darauf aufmerksam, dass du mich Beleidigt hast.
Du nennst mich "Verbrecher"
Bei 30 km zu schnell ist man kein Verbrecher, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Den Unterschied kannst du dem Staatsanwalt erklären.
Ohne Entschuldigung geht morgen eine Anzeige/Strafantrag raus.
Selbst wenn jemand ein "Verbrecher" ist, darf man ihn nicht öffentlich beleidigen.
Gesetze scheinen nicht deine Stärke zu sein, dafür aber andere beleidigen und beschimpfen.
§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
Nachricht bearbeitet (02.05.13 16:42)
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