Autor: cai
Datum: 02.05.13 10:35
@Alexandruu
Es waren 20 km begrenzung wegen schlechter Strasse und genau da standen die natürlich.
Mit deiner Wortwahl und Verläumdungen solltest du dich zügeln, denn du erfülst durch deine Bezeichnung als "Verbrecher" den Tatbestand von.
Ich erwarte eine Entschuldigung oder glaubst du du bist im Internet anonym? Dafür beleidigst du mich hier öffentlich.
§ 185 StGB: Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dazu zählen auch Tatsachen, die geeignet sind, einen Kredit konkret zu gefährden; hier muss die Behauptung nicht kränkend sein.
§ 186. Üble Nachrede. Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
|
|