Autor: Archimedes
Datum: 28.06.11 19:19
Es gab (gibt) mal eine Rufnummer für solche Situationen.
Zitat
Reisende, die an einem rumänischen Grenzübergang mit der Abfertigung unzufrieden sind, können auf die Kurzwahl 959 zurückgreifen. Laut Grenzschutzpolizei ist dies für all jene gültig, die den Eindruck haben, am Grenzübergang nicht ordnungsgemäß behandelt zu werden, oder von denen Bestechungsgelder oder Wertsachen gefordert werden. Im Falle von Mobiltelefonen, oder wenn die Grenzschutzpolizei eines anderen Verwaltungskreises gewünscht wird, ist es notwendig, die Kreisvorwahl vor die Kurzwahlnummer zu setzen. In den Banater Kreisen ist demzufolge so zu wählen: , Arad: (0257)-959 ........
Ich stell das mal ungeprüft ins Forum. Weis nicht ob das noch gültig ist
Einer, der auszog ...
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