Autor: Joachim
Datum: 21.02.11 13:53
Ich gehe davon aus, dass Du noch den "alten" Brief und den KFZ Schein besitzt.
Ansonsten hast Du , wie ani es schon schilderte, Teil 1 und Teil 2 der neuen Zulassungspapiere.
Mit denen gehst Du mit den Nummernschildern zur KFz-Zulassungsstelle und meldest das Fahrzeug ab.
Stempel für TÜV, ASU und Zulassung, kannst Du ruhig selbst schon vorher abkratzen.
Es wäre nicht verkehrt, wenn Du nachweisen könntest, dass das Fahrzeug ins Ausland verkauft wurde.
In der Regel benachrichtigt die Zulassungsstelle automatisch die Versicherung und das Finanzamt.
Um sicher zu gehen, kannst Du es Deiner Versicherung auch noch einmal, anhand der Abmeldebestätigung mitteilen.
Gruß
Joachim
Nachricht bearbeitet (21.02.11 13:58)
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