Autor: c-wolf
Datum: 20.07.10 22:07
Zitieren:
- Als anerkannter Übersetzer in Deutschland- sind meine Übersetzungen, auch in Rumänien, gültig.
Soweit ich weiss, können die rum. Behörden darauf bestehen, dass die Übersetzung von einem entspr. zugelassenen Büro in Rumänien ausgefertigt werden.
Das wäre analog zu D, denn hier wird auch darauf bestanden, dass die Übersetzung von einem in D vereidigten Übersetzer angefertigt wird.
Ich zweifele an der Intelligenz jener, die sich vor Verallgemeinerung in Betroffenheit flüchten
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