Autor: Jürgi
Datum: 27.03.09 16:53
Danke für die schnelle Antwort.
Leider habe ich dies nicht komplett verstanden.
"Schulden lassen sich hier schwer nachweisen" ist mit heir D. gemeint.
Wenn ja dann gehe ich davon aus diese natürlich nachweisen zu können, sonst macht es ja keinen sinn.
Wenn es so ist, kann ich dann in D. einen Titel z.B. Mahnbescheid oder Urteil anstreben und diesen dann in R. vollstrecken.? Oder wollen die dann in R. ein eigenes Verfahren?
Ich meine: ich hate mal eine Strafe von 70 Euro in Österreich bekommen, diese wurden wegen nichtbezahlen sofort
in D. vollstreckt ohne Rechtsmittel. Ich hätte dann in Österreich klagen müssen.
Das heißt dass das Abkommen der beiden Staaten, darauf basiert, dass D. annerkennt was die Ö. urteilten, bzw. anordnen.Somit tun die deutschen was die Ö-Behörden sagen, bzw. was geurteilt wird wie wenn ich in D. die Strafe bekommen hätte, so ist auch mit Italien usw.
Ist so ein Abkommen auch mit Rum. vorhanden, denn sonst macht das keinen sinn, in D. zu klagen und in R. wird es nicht anerkannt oder ich muss dort nochmal anfangen.
Ich kenne viel Anwälte leider, aber jeder erzählt einen anderen sch....Ich bin der Meinung dass die meisetn keine Ahnung über die länderübergreifenden Rechte, insbesonder der neuen EU-Länder haben.
Vielleicht hat ja einer einen Tipp.
Und über die Rum. Anwälte lese ich meistens, dass die gerne kassieren ohne etwas zu tun, hier vielleicht auch einen deutschsprachigen Tipp.
Ach ja, der Schuldner lebt in Medias, somit wäre falls notwendig ein anwalt aus dieser region sinnvoll, vielleicht auch nicht,
ich weiß nicht.
Danke
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