Autor: Konny
Datum: 08.06.07 17:20
Hallo alle zusammen , ich brauche ganz, ganz dringend euere Hilfe. Erst einmal etwas zu mir, damit ihr euch besser mit meiner Problematik auseinander setzen könnt. Ich bin Konstanze Billau 20 und bin schwanger mit Zwillingen von meinem rumänischen Freund. Wir haben ganze 4 Jahre lang eine erfolgreiche Fernbeziehung mit allen Höhen und Tiefen durchlebt und hatten uns dieses Jahr bereits dazu endschlossen, dass mein Freund hier in Deutschland bleibt und wir heiraten. Die Zwillingsschwangerschaft war nicht geplant, aber wir freuen uns sehr über die beiden. Da mein Bauch mit Zwillingen doppelt so schnell wächst, haben mein Freund und ich beschlossen so schnell wie es geht standesamtlich zu heiraten. Die kirchliche Hochzeit soll dann später einmal in Ro stattfinden. Jetzt zu meinen Fragen: Als ich hier bei unserem Standesamt in Lampertheim, Hessen war, sagte mir die zuständige Standesbeamtin, dass wir keine Apostillen mehr für das Certificat de nastere tip international und auf die Ledigkeitsbescheinigung meines Freundes aus Ro mehr brauchen würden, da Rumänien seit Januar 2007 der EU beigetreten ist. Sie hat sogar beim zuständigen Landesgericht in Frankfurt angerufen, wo die Aussage bestätigt wurde, dass keine Apostillen mehr beötigt würden für die Daten meines Freundes. Sie müssen lediglich übersetzt und notariell beglaubigt sein. Stimmt das oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?? Ich war bereits bei der Ausländerbehörde in Heppenheim, die meinem Freund nun eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis Januar 2008 gegeben haben. Nach Einreichung der Hochzeitsurkunde könnte er dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Jetzt hat er bei seiner Mutter in Rumänien angerufen, dass sie ihm die internationale Geburtsurkunde und die Ledigkeitsbescheinigung besorgt und dort beglaubuigen lässt, aber die zuständigen Behörden dort geben die Ledigkeitsbescheinigung nicht ohne Präsenz meines Freundes aus!!! Ist es möglich die Ledigkeitsbescheinigung hier in Deutschland zu beantragen?? Wo geht das?? Nur beim zuständigen Konsulat in Bonn oder beim lokalen Standesamt?? Die internationale Geburtsurkunde könnte die Mutter meines Freundes besorgen und würde sie bereits notariell beglaubigt ins Deutsche übersetzen lassen. Ist das dann zulässig, dass die Geburtsurkunde bereits dort übersetzt wird?? Die Standesbeamtin sagte mir, dass sobald alle Papiere da seien, sie sie nach Frankfurt ins Landesgericht schickt und wir nach 3 bis 4 Wochen heiraten könnten. Termine wären noch viele frei. Ist es irrell zu glauben, dass wir die Hochzeit noch bis Juli hinbekommen oder sollten wir uns mit dem Gedanken anfreunden, dass es September oder noch später werden könnte?? Übrigens: Mein Freund hat einen Arbeitsplatz, da durch Schengen geregelt ist, dass Rumänen trotz EU Beitritt nur begrenzt hier arbeiten dürfen, hat mein Freund auch nur die befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen ( bis Januar 2008). Erst durch zeigen der Hochzeitsurkunde könnte er hier unbefristet arbeiten. So, jetzt seit ihr bestimmt genauso konfus wie ich!!! Trotzdem bitte ich um eine postwendende Antwort, auch auf rumänisch, denn ich spreche perfekt rumänisch!!! Vielen Dank für euere Hilfe, Konny
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